CORONAVIRUS - ENTSCHEIDUNG ZU DEN LAKERS-NACHWUCHSSPIELEN IN DER SGKB ARENA

03.03.2020, 12:00

Der Bundesrat hat auf Grund der aktuellen Situation des Coronavirus entschieden, dass Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis zum 15. März 2020 verboten sind.
Der Kanton St. Gallen definiert nun die Kriterien für weitere Veranstaltungen. Er verzichtet auf ein Bewilligungsverfahren. Dafür stellt er Kriterien auf, die die Veranstalter einhalten müssen.

So dürfen Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn:
     - sich an der Veranstaltung gleichzeitig weniger als 1000 Personen aufhalten;
     - der Veranstalter sicherstellt, dass keine Personen aus Risikogebieten gemäss dem BAG stammt. Der Link zur BAG-Website ist am Schluss der Mitteilung aufgeführt.


Die Lakers Nachwuchs AG kann nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand sicherstellen, dass keine Besucher aus Risikogebieten kommen und daher die Verantwortung dafür nicht übernehmen. In Absprache mit der Stadt Rapperswil -Jona bleibt die St.Galler Kantonalbank Arena in Rapperswil für sämtliche Trainings und Spiele für Zuschauer und Eltern geschlossen.


Zutritt zur St.Galler Kantonalbank Arena haben somit gemäss den Anordnungen seitens Behörden ausschliesslich die folgenden Personengruppen:
   • Spieler, Staffs und Funktionäre der beiden Clubs
   • Personen des Spielbetriebs
   • Schiedsrichter
   • Sicherheitspersonal der SCRJ Lakers
   • Rettungsdienst, medizinisches Personal und Feuerwehr
   • Betriebspersonal der St.Galler Kantonalbank Arena

Als Veranstalter verpflichten sich die Lakers, die obengenannten Personengruppen schriftlich festzuhalten. Die Stadt Rapperswil-Jona steht in der Verantwortung, die Eishalle während den Spielen und Trainings der Lakers Nachwuchs AG zu schliessen und zu gewährleisten, dass keine weiteren Personen Einlass in die Arena erhalten.

Wir bedauern, dass diese Massnahmen notwendig sind. Die Informationen und Einschränkungen gelten bis auf Widerruf.

Lakers Nachwuchs AG

 

Information Bundesamt für Gesundheit BAG: Link

Information Gesundheitsdepartement des Kt. St.Gallen: Link

Risikogebiete gemäss BAG: bag.admin.ch

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  • Publiziert am
    03.03.2020 12:00
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